Hier sind diverse Dokumente und Informationen allgemeiner Art verfügbar
Hinweis bezüglich der Bestätigung der behördlichen Bedürfnisnachweise
Wird ein Mitglied von der zuständigen Behörde aufgefordert, das Bedürfnis als Sportschütze gemäß §4 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) nachzuweisen, und wird hierzu eine Bestätigung des Schützenverbandes über den Schützenverein gefordert, so wird darauf hingewiesen, dass eine derartige Bestätigung seitens der FSG Wertingen nur unterzeichnet und abgestempelt wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es werden nur entsprechende Bestätigungen für Schützen ausgestellt, welche Mitglied der
Feuerschützengesellschaft Wertingen von 1668 e.V. sind (unabhängig ob die FSG Wertingen
der Erst- oder Zweitverein ist).
- Das entsprechende Formular (siehe hierzu die nachfolgende Information) ist vollständig
und korrekt auszufüllen; unvollständige oder offensichtlich fehlerhaft ausgefüllte
Dokumente werden nicht bearbeitet!
- Sofern eine Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme am Schießbetrieb erforderlich ist,
ist seitens des Schützen eine Auflistung aller Schießtermine beizubringen, gegebenenfalls
mit Angabe der behördenseitig geforderten Details wie Disziplin / Waffengattung
(Langwaffe, Kurzwaffe) etc.
Hinweis: Die dort angegebenen Schießtermine werden seitens der FSG auf
Korrektheit überprüft!
- Es werden nur Schießtermine bestätigt, welche bei der Feuerschützengesellschaft Wertingen
von 1668 e.V. absolviert wurden. Schießtermine, welche bei anderen Vereinen wahrgenommen
wurden, müssen vom jeweiligen Verein getrennt bestätigt werden.
- Da die Bearbeitung der Bestätigungen ehrenamtlich und in der Freizeit erfolgt, ist eine
entsprechende Bearbeitungszeit zu berücksichtigen, weshalb um möglichst frühzeitige
Übersendung der entsprechenden Dokumente gebeten wird.
Vorgehensweise zum Nachweis des Bedürfnisses nach §14(5) WaffG
seit dem 01.01.2026:
Für den Nachweis von Schützen den Landrats- oder Ordnungsämtern gegenüber genügt
seit Neuestem nicht mehr der Nachweis des Schützenvereins über die regelmäßige
Teilnahme am Schießen oder das langjährige Bestehen einer Mitgliedschaft!
Seit 2026 ist dieser Nachweis über den Verein vom Verband (in unserem Fall ist dies
der BSSB) zu beantragen bzw. bestätigen zu lassen.
Die hierfür erforderliche Vorgehensweise ist unter diesem LINK einsehbar;
das hierfür erforderliche Formular des BSSB kann HIER heruntergeladen werden.
Schießgeld
Die aktuell gültigen Gebühren können HIER heruntergeladen werden.
Mitgliedsantrag
Der Antrag auf Mitgliedschaft einschließlich der hierzu gültigen Rahmenbedingungen kann HIER heruntergeladen werden.
Bayerischer Sportschützenbund BSSB
Informationen und Neuigkeiten unseres Verbandes können HIER eingesehen werden.
Altersbegrenzungen im Schießsport gemäß §27 WaffG
Eine Übersicht mit den aktuell gültigen Altersbegrenzungen im Schießsport können HIER
eingesehen werden.
Informationen des BSSB zu Standaufsichten
Allgemeine und rechtliche Informationen des BSSB für die Standaufsichten können HIER eingesehen werden.
Der BSSB bietet regelmäßig Online-Schulungen an, bei welchen die Qualifikation zur
Standaufsicht erlangt werden kann, weitere Informationen könnten HIER eingesehen werden.
Die Termine für die Online-Schulungen sind auch auf unserer Homepage unter der Rubrik "Aktuelles" einschließlich der Links zu weiteren Details und zur Anmeldung verfügbar.