Feuerschützengesellschaft Wertingen von 1668 e.V.
 


Aktuelle Information zum Nachweis des Bedürfnisses nach §14(5) WaffG

Für den Nachweis von Schützen den Landrats- oder Ordnungsämtern gegenüber genügt
seit Neuestem nicht mehr der  Nachweis des Schützenvereins über die regelmäßige
Teilnahme am Schießen oder das langjährige Bestehen einer Mitgliedschaft!
Seit 2026 ist dieser Nachweis über den Verein vom Verband (in unserem Fall ist dies
der BSSB) zu beantragen bzw. bestätigen zu lassen.
Die hierfür erforderliche Vorgehensweise ist unter diesem
LINK einsehbar; 
das hierfür erforderliche Formular des BSSB kann
HIER heruntergeladen werden.


Anstehende Termine

Dienstag, 28.07.2026:   Vorstandssitzung

Mittwoch, 14.10.2026:    Online-Kurs des BSSB zur Qualifizierung zur Standaufsicht
                                              Die Anmeldung ist unter diesem
LINK möglich

Mittwoch, 09.12.2026:   Online-Kurs des BSSB zur Qualifizierung zur Standaufsicht
                                              Die Anmeldung ist unter diesem
LINK möglich.