Aktuelle Information zum Nachweis des Bedürfnisses nach §14(5) WaffG
Für den Nachweis von Schützen den Landrats- oder Ordnungsämtern gegenüber genügt
seit Neuestem nicht mehr der Nachweis des Schützenvereins über die regelmäßige
Teilnahme am Schießen oder das langjährige Bestehen einer Mitgliedschaft!
Seit 2026 ist dieser Nachweis über den Verein vom Verband (in unserem Fall ist dies
der BSSB) zu beantragen bzw. bestätigen zu lassen.
Die hierfür erforderliche Vorgehensweise ist unter diesem LINK einsehbar;
das hierfür erforderliche Formular des BSSB kann HIER heruntergeladen werden.
Anstehende Termine
Dienstag, 28.07.2026: Vorstandssitzung
Mittwoch, 14.10.2026: Online-Kurs des BSSB zur Qualifizierung zur Standaufsicht
Die Anmeldung ist unter diesem LINK möglich
Mittwoch, 09.12.2026: Online-Kurs des BSSB zur Qualifizierung zur Standaufsicht
Die Anmeldung ist unter diesem LINK möglich.